Rechnungserteilung

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Rechnungen sind nach § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Leistungsempfängers auf elektronischem Weg, nicht aber mittels anderer Übermittlungsarten zu erteilen.

BFH Beschluss vom 10.11.2009 VB 68/09 BFH NV 2010 S. 479