Umzugskosten Ermittlung der Fahrzeit durch einen Routenplaner

Umzugskosten sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die berufliche Tätigkeit ursächlich der Grund für eine Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde pro Tag ist. Ist ein Fahrtenbuch nicht geführt worden, kann die Fahrzeitverkürzung auch durch einen Routenplaner ermittelt werden.

Einen Zeitzuschlag für ein behauptetes starkes Verkehrsaufkommen in der "Rush Hour" ist nicht zu berücksichtigen.

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 9. Oktober 2008 5 K 33/08 – rechtskräftig EFG 2009 S. 244 ff.