Der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG kommt auch bei der verbilligten Abgabe von Medikamenten an die Belegschaft eines Krankenhauses in Betracht.
(BFH Urteil vom 27. August 2002 VI R 63/97).
Der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG kommt auch bei der verbilligten Abgabe von Medikamenten an die Belegschaft eines Krankenhauses in Betracht.
(BFH Urteil vom 27. August 2002 VI R 63/97).