Zur zeitlich befristeten doppelten Haushaltsführung

Das Wassernutzungsrecht ist ein immaterielles Wirtschaftsgut auf das die zur bilanzsteuerlichen Beurteilung von Bodenschätzen entwickelte Rechtsgrundsätze entsprechend anzuwenden sind.

Der Umfang des immateriellen Wirtschaftsgutes „Wasserrecht“ wird durch den Inhalt der wasserhaushaltsrechtlichen Gestattung bestimmt.

Finanzgericht München, Zwischenurteil vom 9. Dezember 2008 13 K 2292/03-rechtskräftig