Übernahme der Kosten einer Veranstaltung aus Anlass des Geburtstags des Gesellschafter-Geschäftsführer

Übernimmt eine Kapitalgesellschaft die Kosten einer Veranstaltung, zu der ihr Geschäftsführer und mittelbarer Gesellschafter aus Anlass seines Geburtstags eingeladen hat, so sind ihre sich hieraus ergebenden Aufwendungen vGA.

(BFH Urteil vom 14.7.2004, IR 57/03)