Hotelübernachtung am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte

Die Kosten für gelegentliche Hotelübernachtung am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte sind Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind.

(BFH Urteil vom 5.8.2004, VI R 40/03)