Sonderzahlung anlässlich eines Wechsels der Mitarbeiterversorgung 14.12.2005 Leistet der Arbeitgeber beim Wechsel zu einer anderen umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse Sonderzahlungen, fließt den Arbeitnehmern kein Arbeitslohn zu. BFH Urteil vom 14.9.2005, VI R 148/98