Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust einer Darlehensforderung

Die berufliche Veranlassung eines Darlehens wird nicht zwingend dadurch ausgeschlossen, dass der Darlehensvertrag mit dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer der Arbeitgeberin (GmbH) statt mit der insolvenzbedrohten GmbH geschlossen worden und die Darlehensvaluta an diesen geflossen ist. Maßgeblich sind der berufliche Veranlassungszusammenhang und der damit verbundene konkrete Verwendungszweck des Darlehens .

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 7.2.2008, VI R 75/06

Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber für die Sicherung seines Arbeitsplatzes ein Darlehen gibt, kann der Ausfall zu Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit führen. Ist hingegen der Arbeitnehmer an der Gesellschaft beteiligt, werden die Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit nicht anerkannt.