Pensionszusagen gleichgerichteter Interessen

Erteilt eine Kapitalgesellschaft ihren Gesellschafter-Geschäftsführern, die zwar nicht einzeln, aber zusammen über die Mehrheit der Stimmrechte verfügen, am selben Tag gleich lautende Pensionszusagen, so sind diese nach den Grundsätzen über Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter zu beurteilen, mit der Folge, dass bei einem Zeitraum von weniger als zehn Jahren zwischen Erteilung der Pensionszusage und Eintritt des Versorgungsfalles regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen ist.

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2008 12 K 8065/06 B – Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: I B 108/08) EFG 2008 S. 1408 ff.