Abfindung als Entschädigung bei Verzicht auf neuem Vertrag

Nicht um eine Entschädigung handelt es sich, wenn sie dafür geleistet wird, dass kein neuer Vertrag abgeschlossen wird.

BFH Urteil vom 10.07.2008-IX R 84/07 BFH NV 2009 S. 130 f.

Begründung:
Entschädigungen im Sinnde des § 24 Nr1.a EStG sind solche Leistungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden. Die Entschädigung muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sein.
Dagegen liegt keine Entschädigung vor, wenn siw dafür geleistet wird, dass kein neuer Vertrag abgeschlossen wird.