Auch die Überführung eines Wirtschaftgutes in einen anderen betrieblichen kann eine Überentnahme auslösen.
Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 21. Februar 2008 12 K 85/07 Revision eingelegt EFG 2009 S. 233)
Erläuterung:
Im vorliegenden Fall wurden Wirtschaftsgüter unentgeltlich aus einem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft überführt.