Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen

Die Kosten für ein Pflegeheim sind Aufwendungen wegen allgemeiner Belastung. Der erforderliche Abzug der Haushaltsersparnis kann mangels besserer Erkenntnisse mit den in der Einkommensteuerrichtlinien vorgesehenen Höchstbeträgen geschätzt werden. Werden Kostenerstattungen oder Überzahlungen vorgenommen, dann mindern diese die eingetretene Belastung.

Finanzgericht München Urteil vom 5. November 2008 15 K 2814/07 – rechtskräftig EFG 2009 S. 345.