Das Wahlrecht nach § 6 Abs.1 Nr.4 Satz 3 EStG, die private PKW Nutzung nach der Fahrtenbuchmethode zu ermitteln kann bis zur Unanfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheides noch dahin gehend ausgeübt werden, dass nunmehr die 1 v.H. Regelung zur Anwendung kommt.
Finanzgericht Rheinland Pfalz Urteil vom 30. Mai 2008 5 K 2268/06 rechtskräftig