Erhöhung des Umlaufvermögens ohne Branchenwechsel im Rahmen eines Mantelkaufs

Eine Kapitalgesellschaft verliert nicht ihre wirtschaftliche Identität, wenn durch laufenden Geschäftsbetrieb das Umlaufvermögen (Forderungen) sich erhöht. Dieses gilt aber nur, wenn der Unternehmensgegenstand innerhalb der selben Branche fortgeführt wird.

 Finanzgericht Köln Urteil vom 12. Februar 2009 13 K 787/05 Revision eingelegt EFG 2009 S. 967ff.