Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke

Hat eine natürliche Person durch Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch i.S. des § 2 UStG tätig zu werden, ist ihr außer in Fällen eines offensichtlichen, auf die Umsatzsteuer bezogenen Missbrauchs auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen.

 BFH Urteil vom 23. September 2009 II R 66/07

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