Rückstellung für die Verpflichtung zur Rückzahlung von Subventionen

Beruft sich der Beschwerdeführer im Rahmen der Darlegung der Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage darauf, die in Streit stehende Rückstellung könne damit gerechtfertig werden, dass eine Verpflichtung zur Rückzahlung von Subventionen gedroht habe, muss er darlegen, mit welcher Wahrscheinlichkeit und in welchem Umfang mit einer solchen Erstattungsverpflichtung zu rechnen war. Dazu reicht nicht der Hinweis darauf, dass eine zu den Förderbedingungen gehörende Arbeitsplatzgarantie voraussichtlich nicht würde eingehalten werden können.

BFH Beschluss vom 21.09.2009 – I B 7/09 (NV) BFH NV 2010 S. 55 f.