Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnung

Zur Ermittlung der Überschusserzielungsabsicht bei einer auch teilweise selbstgenutzten Ferienwohnung bzw. einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung.

BFH Beschluss vom 21.06.2010 – IX B 25/10 BFHNV 2010 S. 2052f.

Begründung:

Es ist geklärt, dass bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist.

Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Vortrag der Kläger, zugunsten des Steuerpflichtigen könne von einer ausschließlichen Vermietung ausgegangen werden, wenn er glaubhaft mache, dass er die Entscheidung über die Vermietung einem ihm nicht nahestehenden Vermittler übertragen und eine Eigennutzung vertraglich für das Gesamtjahr ausgeschlossen habe. Auch insoweit wenden sich die Kläger lediglich gegen die Beweiswürdigung des FG, wonach sich die Kläger eine Eigennutzung der Ferienwohnung vorbehalten hatten.