Keine Bindung des FA an die in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge

Keine Bindung des FA an die in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge

BFH Beschluss vom 18.8.2011, VII B 9/11

Begründung:

Die bezeichneten Rechtsfragen gehen in tatsächlicher Hinsicht davon aus, dass ein Arbeitgeber Lohnsteuer in nicht zutreffender Höhe vom Arbeitslohn einbehalten und beim Finanzamt angemeldet hat.

Anders als die Beschwerde offenbar meint, ist das FA bei der Veranlagung eines Arbeitnehmers zur Einkommensteuer auch nicht verpflichtet, die in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene Lohnsteuer als die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer i.S. des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG zu berücksichtigen. Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) , dass die Lohnsteuerbescheinigung lediglich einen widerlegbaren Beweis im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erbringt und somit bei der Veranlagung keine Bindung an ihren Inhalt besteht.