Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf den unbegrenzten Abzug von Schulgeld

Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf den unbegrenzten Abzug von Schulgeld.

BFH Beschluss vom 08.06.2011 – XB 176/10 BFHNV 2011 S. 1679

Begründung:

Der BFH hat ausdrücklich dargelegt, dass verfassungsrechtlich kein Anspruch auf den unbegrenzten Abzug von Schulgeld besteht. Dieses Ergebnis ergebe sich inzidenter aus dem Beschluss des BVerfG vom 16. April 2004  2 BvR 88/03 , obwohl in den genannten Entscheidungen der in Frage stehende Einzelaspekt einer Abzugsfähigkeit des Schulgeldes über den 30 %-Anteil hinaus nicht ausdrücklich angesprochen worden sei. Da weder die steuerliche Verschonung des Existenzminimums, die Förderung der Familie noch die Förderung der Privatschulen überhaupt eine steuerliche Berücksichtigung des Schulgeldes erforderten, fehle es erst recht an der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit für eine unbegrenzte Abzugsfähigkeit des gezahlten Schulgeldes.