Strafverteidigungskosten als Erwerbsaufwendungen

Strafverteidigungskosten sind Erwerbsaufwendungen, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst war.

BFH Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 42/04
In der Regel werden strafverteidigungskosten der persönlichen Lebenssphäre zugerechnet.