Beiträge des Arbeitgebers i.S. des § 3 Nr. 63 EStG

Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer, die in dem Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthalten sind, sind als Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei.

Für die Qualifizierung einer Zahlung als Beitrag des Arbeitgebers i.S. des § 3 Nr. 63 EStG ist die versicherungsvertragliche Außenverpflichtung maßgeblich. Es kommt dagegen nicht darauf an, wer die Versicherungsbeiträge finanziert, d.h. wer durch sie wirtschaftlich belastet wird.

BFH Urteil vom 9.12.2010, VI R 57/08

Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der Altersvorsorgeaufwendungen

Die begrenzte Abzugsfähigkeit der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben, die durch das Alterseinkünftegesetz normiert wurde, begegnet weder im Hinblick auf die endgültige Regelung als auch im Hinblick auf die bis 2025 geltenden Übergangsvorschriften durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

Die Einbeziehung des Arbeitgeberanteils in die Berechnung des abziehbaren Höchstbetrags ist sachgerecht. In Gestalt des Arbeitgeberanteils liegt ein Beitrag zum Erwerb der Versorgungsanwartschaft vor, der unmittelbar wirtschaftliches Ergebnis der Arbeitsleistung ist.

BFH Urteil vom 18.11.009 X R 45/07 BFH NV 2010 S. 421 ff.