Keine Steuerhinterziehung bei Ehegatten wegen Unterschrift auf der Einkommensteuererklärung

Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist nicht, wer sich als Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommensteuerklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene Einkünfte macht.
(BFH Urteil vom 16. April 2002 IX R 40/00).