Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung

Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige hohe Werbungskostenüberschüsse erzielt. Nutzt der Steuerpflichtige die Ferienwohnung auch selbst, ist die Überschusserzielungsabsicht grundsätzlich durch eine auf 30 Jahre angelegte Prognose zu überprüfen. Die Einkünfteerzielungsabsicht ist immer anhand einer Prognose zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen, ohne dass Vermietungshemmnisse gegeben sind, erheblich, d.h. mindestens um 25 v.H. unterschreitet.

BFH Beschluss vom 07.10.2008 – IX B 92/08 BFH/NV 2009 S. 22 f.

Begründung:

Der Bundesfinanzhof ist in den genannten Entscheidungen davon ausgegangen, dass nur bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist – und zwar auch dann, wenn dabei hohe Werbungskostenüberschüsse erzielt werden. Nutzt der Steuerpflichtige die Ferienwohnung indes auch selbst, ist die Überschusserzielungsabsicht durch eine grundsätzlich auf 30 Jahre angelegte Prognose zu überprüfen. Darüber hinaus ist die Einkünfteerzielungsabsicht immer dann anhand einer Prognose zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen, ohne dass Vermietungshemmnisse gegeben sind, erheblich, d.h. mindestens um 25 v.H. unterschreitet.