Kürzung des Vorwegabzugs

Der Vorwegabzug ist bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH dann zu kürzen, wenn die Gesellschaft zwei Gesellschafter hat, von denen nur einer zum Geschäftsführer bestellt ist und auch nur diesem gegenüber eine Pensionszusage erteilt worden ist. Unbeachtlich ist, ob sich der andere Gesellschafter erst nach Erteilung dieser Pensionszusage an der GmbH beteiligt hat.

BFH Beschluss vom 06.04.2009 X B 213/08 BFH NV 2009 S. 1263 f.